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Abwarten, nichts unternehmen: Datenmüll aus Stade
Wie berichtet, ist der Stadt Stade bei der Zuteilung der einheitlichen Steuernummer ein Fehler unterlaufen. Inzwischen haben sie sich auch dazu verhalten… Man möge doch bitte abwarten und nichts unternehmen! Ausserdem werde:
“So schnell wie möglich wird den Betroffenen in der Presse die Verfahrensweise zur Korrektur der Datensätze bekanntgegeben werden.”
Ich werde dem Bescheid widersprechen; und eine neue Identifikationsnummer verlangen:
Der folgenden Aussage:
“Die Pressestelle im Bundesfinanzministerium urteilte am Montag pauschal. Ganz so schlimm sei das Problem nicht, denn die Daten seien nur für die Steuerbehörde und würden nicht abgeglichen in Zentralregistern. Weil bundesweit von 80 Millionen Bescheiden nur wenige fehlerhaft seien, könne es sich nur um ein hausgemachtes Problem in Stade handeln, meinte Pressesprecher Oliver Heyder-Rentsch.”
…vertraue ich kein bischen. Der Datensatz mit Identifikationsnummer, einmal in die Welt geschafft, ist nunmal da. Löschungen und Korrekturen ist nicht zu vertrauen. Bespiele aus der Vergangenheit gibt es genügend…
Der aktuelle Sicherheits- und Terrorwahn führt in der Innenpolitik zu mehr Dateien und Datenbanken. Diese werden zu immer mehr Zwecken abgefragt und zusammengeführt…
Das Szenario, fuer “irgendeine” Rasterfahndung doch mal alle nicht steuerzahlenden Kasachen aus Niedersachsen zu ermitteln führt als Anfrage zur Quelle: Steuerbehörde. (Mein Identifikationsnummer ist im ersten, fehlerhaften Bescheid mit dem Geburtsstaat Kasachstan verknüpft; natürlich zahle ich Steuern – während eines Sabbaticals aber zum Beispiel nicht.). Und schon ist man im Raster…
Ich werde daher der initial generierten Steuer-ID widersprechen und empfehle das auch jedem anderen Bürger, der einen fehlerhaften Bescheid erhalten hat. Für eine lebenslang gültige ID verlange ich höchste Sorgfaltspflichten und hohe Standards. Diese wurden in diesem Fall nicht eingehalten und werfen ein Schlaglicht auf das, was uns in Zukunft in Bezug auf die Korrektheit und Datenqualität mit der zentralen Terrordatei et al. zu erwarten hat.
Ausserdem werde ich den fehlerhaften Daten in folgender Form widersprechen bzw. Aufklärung fuer die Ursache verlangen:
Da das Schreiben ihrer Behörde an mich persönlich adressiert ist, fordere ich Sie hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf:
Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten Sie über meine durch diesen Namen/diese Adresse identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen diese Daten stammen. § 19 Abs. 1, § 34 Abs. 1 BDSG
Sie haben den Verwendungszweck dieser Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen. § 19 Abs. 1, § 34 Abs. 1 BDSG
Sie haben sämtliche fehlerhafte meine Person betreffenden Daten unverzüglich zu löschen und mir diese Löschung zu bestätigen. § 20 Abs. 2 Satz 1, § 28 Abs. 3, § 30 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung der fehlerhaften meine Person betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. § 14 Abs. 2 Satz 2, § 4 Abs. 2 BDSG
Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser fehlerhaften Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. § 28 Abs. 3 BDSG
Die grundsätzliche Kritik an der Steuer-ID ist in diesem Artikel sehr schön zusammengefaßt!
Update: Heise berichtet…